Für jedes Geschäft sieht das bundesweit einheitliche Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.
Die Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners auf Basis des Programms Microsoft Excel™ ermittelt werden. Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.